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Erfahrungsgemäß haben nicht viele Menschen in ihrem Leben Kontakt mit Detektiven und Privatermittlern. Es erstaunt daher nicht, dass sich gerade um den Berufsstand des Detektives auch heute noch viele Gerüchte, Mythen und Halbwahrheiten drehen. Die häufigsten Fragen, die uns insbesondere neue Klienten immer wieder stellen, möchten wir Ihnendaher nachfolgend kurz beantworten.

LEHR & PARTNER
DETEKTEI

Die Lösung ist immer einfach, man muss sie nur finden…

 

Alexander Solschenizyn (*1918), russ. Schriftsteller.

HÄUFIG GESTELLE FRAGEN | FAQ

Wie muss ich mir eine Detektei bzw. einen Privatermittler eigentlich vorstellen ?

 

Eine moderne Detektei ist ein ganz gewöhnlicher mittelständischer Betrieb der deutschen Privatwirtschaft. Wie jede andere Firma auch, verfügen wir sowohl über eine Stamm an festen Mitarbeitern als auch an externen Partnern. Jeder einzelne Mitarbeiter unseres Teams verfügt dabei über individuelle Fachkenntnisse und Kompetenzen, um den  unterschiedlichen Anforderungen unserer Klienten optimal gerecht werden zu können. Unsere Ermittler sind von ihrem Erscheinungsbild selbstverständlich auch keine "Men in Black" und entsprechen ebenso wenig dem klischeetypischen Bild eines Sherlock Holmes, d.h. mit "Pfeife & Trenchcoat. Moderne Privatermittler sind gebildete, eloquente und diskrete, d.h. absolut unauffällige Damen und Herren, die man augenscheinlich auch als normale Geschäftsleute, jeder anderen Wirtschaftsbranche problemlos zuordnen könnte. 

 

Ist die Einschaltung einer professionellen Detektei überhaupt bezahlbar ?

 

Die Antwort auf diese Frage muss ganz klar bejaht werden. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme stellt die Einschaltung einer professionellen Detektei keineswegs eine unkalkulierbare "Kostenfalle" dar, sondern lässt sich bereits im Vorfeld recht genau berechnen. Darüber hinaus sind die Honoraransätze der Branche, z. B. durch den Bundesverband deutscher Detektive e. V. (kurz: BDD) und andere bundesdeutsche Branchenverbände klar geregelt. Anerkannte Kosten- und Qualitätsstandards gewährleisten den Klienten also eine faire und transparente Kostenstruktur von Anfang bis Ende.

 

Ist die Inanspruchnahme eines Detektives eigentlich legal oder bewege ich mich hierbei in einer "Grauzone" ?

 

Selbstverständlich, sofern sie nach geltendem Recht und gemäß der Richtlinien der Berufsordnung der deutschen Detektiv-Verbände durchgeführt wird ! Unterschiedliche sog. "höchstrichterliche Urteile" haben exakt klargestellt, in welchem Ermessensspielraum sich Ermittler in Deutschland bewegen dürfen. Im Klartext: Detektive gelten vor dem Gesetz als ganz normale "Privatpersonen". Sie besitzen demnach auch keinerlei "Hoheitsbefugnisse", wie etwa die Polizei und haben sich daher auch ebenso an die Gesetze zu halten, wie alle anderen Bürger in diesem Land auch. Insofern gelten für deutsche Detektive auch die genau gleichen Rechte und Pflichten, die beispielsweise im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Das Bild des Privatdetektivs ist jedoch leider immer noch stark durch Literatur und Film geprägt. Hier werden oftmals Detektive gezeigt, die nahezu grenzenlos operieren, um ihre Aufträge auszuführen. Dabei geben sie sich als jemand anderes aus, um an Informationen zu gelangen oder klettern sogar heimlich in Gebäude, um nach Beweismaterial zu suchen. Dies alles ist natürlich reine Fiktion und hat mit der alltäglichen Realität so gut wie nichts zu tun.

 

Welche rechtlichen Grenzen hat ein privater Ermittler in Deutschland ?

 

Rechtlich gesehen übt ein Privatdetektiv kein öffentliches Amt aus. Daher stehen einem Detektiv, wie bereits zuvor erwähnt, auch keine hoheitlichen Befugnisse zu. Auch im Rahmen seiner Ermittlungen ist ein Detektiv eine "private Person" und hat nicht die gleichen Rechte wie beispielsweise ein Polizist. Zudem darf er auch z. B. bereits laufende Ermittlungen seitens der Polizei, gegen eine potenzielle Zielperson, in keinster Weise behindern oder gefährden. Grundsätzlich darf ein Detektiv seine Ermittlungen bzw. Recherchen auch nur unter gleichzeitiger Wahrung des geltenden Datenschutzes (DGVO) und des Strafgesetzbuches (StGB) anstellen. Besonders muss dabei auf die sog. "allgemeinen Persönlichkeitsrechte" der zu observierenden Personen geachtet werden. Für die Arbeit der Detektive gelten in Deutschland also strenge Gesetze und Regelungen. Diese wurden von den deutschen Detektiv-Verbänden übereinstimmend formuliert, anerkannt und festgehalten. Als Rechtsgrundlage für den Einsatz von allen seriösen Privatermittlern gelten somit u.a. die Gewerbeordnung (GewO), das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (ZPO). Die Rechtsgrundlagen des Detektivberufs sind also detailliert formuliert und beinhalten demzufolge ganz genau die rechtlichen Schranken der Tätigkeit sowie deren Eingriffsbefugnisse.

 

Was sind die Voraussetzungen für die Einschaltung einer Detektei?

 

Für die Einschaltung einer Detektei muss seitens des Klienten ein sog. "berechtigtes Interesse" bestehen, dass im deutschen Strafrecht gem. §193 StGB rechtlich klar definiert ist. Dieses berechtigte Interesse stellt also einen konkreten Rechtfertigungsgrund dar, um zur Wahrung der eigenen Rechte, in die Rechte eines Dritten eingreifen zu können. Im Klartext: Persönliche Eifersucht dem Partner gegenüber oder reine Neugier, was der Nachbar so treibt etc. stellen keine derartigen Rechtfertigungsgründe dar. Eine konkrete Bedrohungs- oder Notlage hingegen schon.

Wird meine Anfrage bzw. mein Auftrag diskret behandelt ?

 

Selbstverständlich! Ihre Anfrage wird durch das geltende europäische Datenschutzgesetz vollumfänglich geschützt. Die Verordnung "EU 2016/679" des Europäischen Parlaments sowie die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, regeln die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen durch Dritte, d.h. durch andere natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen in der EU. Unabhängig davon, sind Ihre persönlichen Daten auch durch unser strenges Verständnis von Diskretion und Privatsphäre vollumfänglich geschützt..

 

Kann man Sie auch anonym beauftragen ?

 

Vom Prinzip her schon. Sie können uns beispielsweise "indirekt" (anonym) über Ihren Rechtsanwalt beauftragen, so dass in dieser Konstellation Ihr Rechtsbeistand als direkter Auftraggeber uns gegenüber auftritt und sodann von uns auch über den entsprechenden Ermittlungsfortschritt informiert wird. Auch die Rechnung sowie das gesamte Beweismaterial werden dann im Anschluss direkt an Ihren Anwalt übermittelt. In diesem Szenario  wäre somit der umfassende Schutz Ihrer Privatsphäre gewährleistet.

 

Kann ich selbst Einfluss auf die Ermittlungen bzw. Einsatz nehmen ?

 

Ja, in gewissem Maße schon. Sie sind unser Auftraggeber und wir sind demzufolge auch nur und ausschließlich Ihnen, als unserem Klienten gegenüber, verpflichtet. Insofern können Sie auch die grundlegende Ausrichtung bzw. das gewünschte Ziel der entsprechenden Ermittlungen mitbestimmen bzw. steuern. Bitte beachten Sie, dass unsere Ermittler nach bewährten und professionellen Methoden vorgehen, um das optimale Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir berücksichtigen also gerne Ihre persönlichen Wünsche, werden jedoch niemals die "rote Linie" des Gesetzes übertreten oder fragwürdige bzw. gefährliche Aktionen durchführen, auch nicht, wenn Sie uns ggf. darum bitten würden. Zumal illegal erlangte Beweise vor Gericht ohnehin keinen rechtlichen Bestand hätte.

 

Wie lange dauert ein Einsatz im Durchschnitt ?

 

Diese Frage lässt sich logischerweise nicht pauschal beantworten, da jeder einzelne  Auftrag von sehr individuellen Faktoren abhängt. Es gibt beispielsweise einfache Observationen, die bereits innerhalb eines Arbeitstages erledigt sind bzw. zum gewünschten Erfolg führen. Im Bereich von größeren Wirtschaftsdelikten oder Industriespionage ist hingegen oftmals eine längere Analyse- und Recherchearbeit notwendig, so dass sich derartige Auftrage mitunter auch über Wochen oder sogar Monate hinweg erstrecken können. Selbstverständlich halten wir Sie bei längeren Aufträgen über unsere aktuellen Ermittlungsergebnisse kontinuierlich auf dem Laufenden. Grundsätzlich bestimmen Sie als Auftraggeber, wie lange der entsprechende Einsatz dauern darf bzw. soll und können natürlich auch jederzeit, d. h. "von heute auf morgen" den Einsatz abbrechen.

 

Wie kann ich Sie beauftragen und was passiert danach ?

 

In der Regel beginnt die erste Kontaktaufnahme mit einem unverbindlichen Telefongespräch. Selbstverständlich können Sie uns Ihren Fall bzw. Ihre Fragen auch per E-Mail oder per Kontaktformular stellen. Nach dieser ersten Kontaktaufnahme wird in der Regel sodann ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen vereinbart, bei dem Sie eine sehr konkrete Einschätzung zur Realisierbarkeit, den potenziellen Ermittlungsmaßnahmen sowie zu den anfallenden Gesamtkosten von uns erhalten. Auch dieses persönliche Beratungsgespräch ist unverbindlich, d.h. es verpflichtet Sie in keinster Art und Weise, uns im Anschluss einen konkreten Ermittlungsauftrag zu erteilen. Sollten Sie jedoch nun zu einer konkreten Zusammenarbeit mit uns entscheiden, d.h. uns beauftragen, dann schließen wir mit Ihnen einen sog. "Dienstvertrag" ab 

 

Was passiert nach Auftragserteilung ?

 

Prinzipiell wird nach Unterzeichnung des Dienstvertrages der Fall vorab analysiert und ein Einsatzplan erstellt. Für diesen Plan ist häufig die bereits erwähnte vorab Recherche notwendig. Nach Abschluss der grundlegenden Organisation wird das geeignete Personal ausgewählt und gebrieft. Hier gilt unsere Einsatzplanung, dass unsere Detektive i.d.R. deutschlandweit innerhalb von zwei Stunden vor Ort sind, nachdem die Formalitäten abgewickelt sind. Der Auftrag wird durch einen unterzeichneten Dienstvertrag erteilt, der anhand der im Beratungsgespräch gewünschten Voraussetzungen aufgesetzt wird. Dieser Vertrag führt sämtliche Rahmenbedingungen und potenziellen Kosten im Detail auf.

Ich habe noch weitere individuelle Fragen ?

Das können wir sehr gut nachvollziehen! Die Inanspruchnahme einer professionellen Detektei ist keine alltägliche Sache und erfordert auch stets sehr viel Diskretion und "Fingerspitzengefühl" von beiden Parteien. Zudem ist jeder Auftrag anders zu bewerten bzw. einzuschätzen und unterliegt auch sehr individuellen Kriterien und Fragestellungen. Genau dafür sind wir da und zwar seit über 30 Jahren. Bitte wenden Sie sich mit Ihren persönlichen Fragen direkt vertrauensvoll an uns - VIELEN DANK !   

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